Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Thomas Czapla Erlebnistour. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV ( Deutscher Reisebüro Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen und die besonderen Hinweisen auf meiner Homepage (www.fishingtrips.de) haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Buchung und Bestätigung

Mit Ihrer Buchung bieten Sie mir den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich erfolgen. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Buchung namentlich mit aufgeführten Teilnehmer. Damit stehen Sie für Deren, genauso wie die eigenen Vertragsverpflichtungen mit ein, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch mich zustande. Sie erhalten von mir eine elektronische oder fernmündliche Bestätigung. Weicht der Inhalt meiner Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das ich für die Dauer von zehn Tagen gebunden bin. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. Reiseprogramm und Leistungen

a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den allgemeinen Informationen auf meiner Website, sowie aus den enthaltenen Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Ich behalte mir jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
b) Ihre Reise endet- je nach gebuchter Aufenthaltsdauer an Bord- oder der auf meiner Homepage ausgeschriebenen Verlängerungszeit, an Bord. Die Abfahrtzeiten richten sich nach den vorherrschenden Witterungsverhältnissen. Die Abfahrtzeit wird sieben Tage, spätestens jedoch drei Tage, im voraus fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt.
c) Verantwortlich für die Beschaffung der erforderlichen Angel Lizenz und deren Gültigkeit für die gebuchte Reise, ist der Leistungsnehmer.
d) Wenn Sie einzelne, von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, kann ich Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen die Sie zu vertreten haben nicht in Anspruch, sind die gleichen Ersatzleistungen wie bei einem Rücktritt der AGB zu leisten. Diese Ersatzleistung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

4.1 Rücktritt

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann ich als Leistungsträger angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen berücksichtigt.
Die Höhe des Ersatzanspruches richtet sich wie folgt aus Stornokosten (Fristberechnung nach §186-193 BGB)
– drei Monate vor Antritt der Reise bis zu 30%
– vier Wochen vor Antritt der Reise bis zu 50%
– zehn Tage vor Antritt der Reise bis zu 70%
– 24 Stunden vor Antritt der Reise bis zu 100%
bei behördlichen Angelscheinen oder Fischereiabgabe Beträgen, ist eine Stornierung bzw. Umtausch von vornherein ausgeschlossen.
– sofort 100 %
Eine Stornierung der Reise ist nur in schriftlicher bzw. elektronischer Form gültig. Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Unbeschadet vorerwähnter Stornierung bleibt Ihnen ausdrücklich der Nachweis unbenommen, dass mir ein wesentlich geringerer Schaden als der sich aus der Stornierung ergebene oder auch überhaupt kein Schaden entstanden ist.

4.2 Umbuchung

Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen mir in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Ich muss Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie Sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätte. Bei anderweitig geringfügigen Änderungen berechne ich Ihnen lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00€.

4.3 Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie mir Dies mitteilen. Ich kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder der Teilnahme der Ersatzperson gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson und als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

4.4 Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs-, und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

5. Bezahlung

Nach Bestätigung der Reise durch mich und Vorlage der Buchungsbestätigung, sind folgende Zahlungen pro Person fällig: 100% Zahlung des Guidingpreises bis spätestens vier Wochen vor dem Guiding Termin oder vor Ort in Bar nach Absprache. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ich werde Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werde ich eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Ich behalte mir vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung des Vollcharterpreises oder der Abgaben für bestimmte Leistungen , wie Hafen-, Fährüberfahrten-, Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setze ich Sie unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben Sie das Recht, ohne Gebühren von dem Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ich in der Lage bin, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus meinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach meiner Mitteilung über die Reiseerhöhung, bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine Anpassung der Preise auch nach Vertragsschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Ich kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet meiner Bordregeln, siehe den Hinweis auf meiner Homepage, und unserer Abmachung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündige ich, so behalte ich den Anspruch auf den Reisepreis; ich muss mir jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ich aus einer anderweitigen Anwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlange, einschließlich der mir von den Leistungsträgern gutgebrachten Erträge.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, siehe den Hinweis auf meiner Homepage. In jedem Fall bin ich verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werde ich Sie davon unverzüglich unterrichten.
c) bis zwei Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für mich deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die mir im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, ich habe die dazu führenden Gründe zu vertreten. Ich werde Sie über die Gründe informieren und mich bemühen, Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten. Wird die Reise aus diesen Gründen ersatzlos abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrags wegen höherer Gewalt

In Fällen der Kündigung höherer Gewalt gilt § 651j BGB.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Eigene Leistungen

Ich hafte im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– die gewissenhafte Reisevorbereitung
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung nicht jedoch für Angaben in Ferien-, Hotel oder anderen nicht von mir herausgegebenen Prospekte
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

9.2 Fremdleistungen

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu Dieser eine Beförderung im Linienschiffs,- oder Flugverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein auf Ihren Namen entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringe ich insoweit Fremdleistungen, sofern ich in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweise. Ich hafte somit nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die ich Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Ich hafte auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Ich kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass ich Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung erbringe. Die Abhilfe kann ich verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Zur Abhilfe bedarf es, unbeschadet meiner vorrangigen Leistungspflicht, Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich bitte dazu direkt an mich.

10.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrags

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leiste ich innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie dies verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden mir dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

10.4 Schadenersatz

Sofern ich einen Umstand zu vertreten habe, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Meine vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf 200,00€ beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von mir herbeigeführt worden ist, oder
b) soweit ich für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich bin.

11.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadensersatzanspruch gegen mich ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Übereinkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch aus Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise mir gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert werden. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend gemacht. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz nach zwei Jahren.

13. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-Absicherung (RRA). Die RRA ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Reisekosten ersetzt.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Flensburg.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie mir zu Abwicklung der Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

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