Fischereipapiere

Fischereipapiere

Mindestmaße • Schonzeiten • Fangbegrenzung

Mindestmaße in der Ostsee

  • Aalmutter 23 cm
  • Glattbutt 30 cm
  • Hornhecht 40 cm (kein Mindestmaß in Dänemark)
  • Lachs 60 cm
  • Meeräsche 40 cm
  • Meerforelle 40 cm
  • Scholle 25 cm (männlich und weiblich)
  • Seezunge 24 cm
  • Steinbutt 30 cm

 

Keine Mindestmaße in der Ostsee 

  • Flunder
  • Hering
  • Kliesche
  • Makrele
  • Regenbogenforelle (aus den Netzen ausgebrochene Zuchtforellen)
  • Wittling

 

Schonzeiten

  • Aalmutter 15.09.-31.01.
  • Meerforelle und Lachs 01.10. – 31.12. für Fische im Laichkleid, ausgenommen silbrige Fische mit losen Schuppen

 

Allgemeinverfügung (Gl.Nr. 793.25)
zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 der Landesverordnung über die
Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins

Bekanntmachung der oberen Fischereibehörde des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung Fischerei und Forst
vom 15.09.2023 – LLnL 32 – 7171.20.05

Aufgrund des § 22 Abs. 3 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung – KüFVO) vom 3. Dezember 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 802) werden in schleswig-holsteinischen Küstengewässern der Ostsee die

1. Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der KüFVO,

2. Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der KüFVO

aufgehoben. 

Fangbegrenzung

  • In 2026 gilt ein totales Dorschfangverbot in der westlichen und östlichen Ostsee
  • Das Angeln auf Aal ist in der Nord- und Ostsee verboten (in der Schlei erlaubt)

    Fischereidokumente • Rechtliches

    Für das Angeln an den Küstengewässern von Schleswig-Holstein benötigen Sie einen gültigen Fischereischein (Angelschein). Zusätzlich ist die Jahresfischereiabgabemarke für Schleswig-Holstein erforderlich.

    Die Fischereiabgabemarke können Sie auf der offiziellen Onlineseite des Bundes oder während Ihres Urlaubsaufenthaltes vor Ort im Angelladen Kappeln erwerben.

    Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes
    (LFischG-DVO)
    Vom 1. Juni 2018

    § 5

    Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht, Urlauberfischereischein

    (1) Personen, die nicht Inhaberinnen oder Inhaber eines Fischereischeins sind, sollen auf Antrag für die Dauer von höchstens 28 aufeinander folgenden Kalendertagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden (Urlauberfischereischein). Der Urlauberfischereischein kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden; § 26 Absatz 1 und 2 und § 28 LFischG gelten entsprechend. Der Urlauberfischereischein wird von der oberen Fischereibehörde nach dem Muster der Anlage 2 in einem automatisierten elektronischen Verfahren nach § 2a Absatz 1 Satz 1 erteilt oder verlängert. Für die Beantragung gilt § 26 Absatz 3 LFischG entsprechend. Das vom automatisierten elektronischen Verfahren erzeugte Dokument ist ausgedruckt oder als elektronisches Dokument beim Fischfang mitzuführen. Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein Merkblatt ausgehändigt oder übermittelt, dessen Erhalt und inhaltliche Kenntnisnahme von der Inhaberin oder dem Inhaber des Urlauberfischereischeines zu bestätigen sind.

    Ergänzung Thomas Czapla Erlebnistour

    • Verbundene Dokumente: Bei der Beantragung/dem Kauf des Urlauberfischereischeins wird gleichzeitig die Fischereiabgabe für das Kalenderjahr entrichtet. Beide Dokumente (Urlauberfischereischein und Nachweis über die Fischereiabgabe) müssen beim Angeln mitgeführt werden.
    • Gültigkeit: Der Urlauberfischereischein ist für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage gültig und kann einmalig pro Jahr verlängert werden.

    § 5a

    Fischereischein mit Begleitung

    (1) Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung keine Fischereischeinprüfung ablegen können, erhalten auf Antrag von der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht gemäß dem Muster der Anlage 3a als elektronisches Dokument und zusätzlich gemäß dem Muster der Anlage 3b als Karte, die sie zum Fischfang mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins berechtigt (Fischereischein mit Begleitung). Der Fischereischein mit Begleitung ist als Karte oder als elektronisches Dokument beim Fischfang mitzuführen. Das elektronische Dokument kann auch ausgedruckt mitgeführt werden.

    (2) Der Fischereischein mit Begleitung nach Absatz 1 Satz 1 soll unbefristet erteilt werden, sofern keine Befristungsgründe vorliegen. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter den mit Absatz 1 Satz 1 vergleichbaren Voraussetzungen (Erteilung aufgrund körperlicher und geistiger Beeinträchtigungen) in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.

    (3) § 26 Absatz 1 und 2 und § 28 LFischG gelten entsprechend.

    § 9

    Fischereiabgabe

    (1) Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro pro Jahr bis zum 31. Dezember des Jahres 2025. Dies gilt auch für den Kauf für bis zu vier Jahre im Voraus gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 LFischG. Ab dem Jahr 2026 beträgt die Fischereiabgabe 18 Euro pro Jahr. Die Fischereiabgabe kann über einen an das elektronische Verfahren nach § 2a Absatz 1 Satz 1 angebundenen Onlinedienst entrichtet werden. Alternativ zu Satz 3 kann die Fischereiabgabe auch bei einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei der oberen Fischereibehörde entrichtet werden.

    (2) Die Fischereiabgabe ist von den örtlichen Ordnungsbehörden jeweils für den Zeitraum eines vollständigen Kalenderjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Land abzuführen.

    (3) Ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe wird nach dem Muster der Anlage 4 unabhängig vom Weg der Entrichtung von der oberen Fischereibehörde mithilfe des elektronischen Verfahrens nach § 2a Absatz 1 Satz 1 ausschließlich als elektronisches Dokument ausgestellt. Das Dokument nach Satz 1 ist ausgedruckt oder als elektronisches Dokument beim Fischfang mitzuführen. Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe ist auf Verlangen den zur Kontrolle berechtigten Personen vorzuzeigen.

    Ergänzung Thomas Czapla Erlebnistour

    Sie sind im Besitz eines Fischereischeins (Angelschein) eines anderen Bundeslandes. Ist dieser auch in Schleswig-Holstein gültig?

    Liegt Ihr Wohnsitz in einem anderen Bundesland? Dann gilt ihr Fischereischein für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Schleswig-Holstein ohne weiteres. Allerdings müssen Sie nach dem Inkrafttreten einer veränderten Durchführungsverordnung zum LFischG bei der Ordnungsbehörde am Urlaubsort noch zusätzlich die Fischereiabgabe (Jahresfischereiabgabemarke Schleswig-Holstein) käuflich erwerben – oder online.

    Sofern Sie aber in Schleswig-Holstein gemeldet sind, benötigen Sie einen Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein. Wenn Sie aus der Vergangenheit einen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen können sie diesen ohne weiteres umschreiben lassen. Eine erneute Prüfung müssen Sie nicht ablegen. Verwaltungsgebühren für den neuen Fischereischein entstehen allerdings bei der Behörde.

    In Schleswig-Holstein können Kinder unter 12 Jahren in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne Angelschein angeln.

     

    Erwerb Dänischer Angelschein

    Für das Angeln in dänischen Gewässer ist ein dänischer Angelschein erforderlich. Diesen können Sie als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte erwerben. Für den Erwerb des dänischen Angelscheins im Internet ist eine Kreditkarte erforderlich. Sind Sie jünger als 18 Jahr oder älter als 65 Jahr, dann entfällt die Angelscheinpflicht in Dänemark.

    Erwerb Angelschein „Untere Schlei“

    Für das Angeln auf Hering, Plattfisch und Meerforelle auf der Schlei ist ein Erlaubnisschein erforderlich. Dieser o.g. Schein hat die Berechtigung zum Angeln von Schleimünde bis Arnis.

    Dieser Schein kann nur in Verbindung mit der Jahresabgabemarke Schleswig-Holstein und Ihrem Fischereischein im Angelladen Kappeln  oder persönlich im Rathaus (Reeperbahn 2)  24376 Kappeln/ Abteilung Ordnungsamt Öffnungszeiten, erworben werden.

     

    RecFishing – App

    Für Meeresangler in Deutschland besteht noch keine rechtliche Pflicht, Fänge per App zu melden oder sich zu registrieren.

    Der Grund: Die dafür notwendige Änderung des Seefischereigesetzes ist noch nicht endgültig beschlossen und in Kraft. Nach Auskunft des BMLEH wird damit erst im Sommer gerechnet. Erst wenn das Gesetz tatsächlich gilt, kann eine verbindliche Meldepflicht starten – ein genaues Datum steht derzeit noch nicht fest.

    Sobald die Rechtsgrundlage vorliegt, soll die Meldung über die App für bestimmte Arten gelten: Wolfsbarsch und Aal (Nordsee) sowie Dorsch, Aal und Lachs (Ostsee).

    Sie haben noch Fragen an mich?

    Kontakt

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